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   OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06   

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https://dejure.org/2009,28779
OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06 (https://dejure.org/2009,28779)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.01.2009 - 5 LA 98/06 (https://dejure.org/2009,28779)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 5 LA 98/06 (https://dejure.org/2009,28779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Besoldung: Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf amtsangemessene Besoldung durch Einlegung eines Widerspruchs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    99 (9) 1 I 2 BBVAnpG; 99 (9) 1 I 3 BBVAnpG; 204 I Nr. 12 BGB; 210 a.F. BGB
    Beamter, kinderreicher; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06
    Er betrifft somit auch die Zulässigkeit der Klage und ist damit geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 210 BGB a. F. bzw. § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB bis zu einer Entscheidung der Behörde hierüber zu hemmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.6.2006 - BVerwG 2 C 15.05 -, DVBl. 2006, 1382 unter Hinweis auf Urt. v. 29.8.1996 - BVerwG 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 ; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 204, Rn. 27).

    Denn ein Widerspruch gegen die Höhe des kinderbezogenen Besoldungsbestandteils verpflichtet den Dienstherrn, den Besoldungsanspruch hinsichtlich aller in Betracht kommender Anspruchsgrundlagen - und somit auch anhand des Art. 9 § 1 BBVAnpG - zu prüfen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.6.2006 - BVerwG 2 C 15.05 -, DVBl. 2006, 1382 ).

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es eines vorherigen Antrags auf Erhöhung des kinderbezogenen Besoldungsbestandteils für das dritte Kind nicht; vielmehr ist der Beamte berechtigt, sogleich gegen die Höhe der ihm gewährten Besoldung Widerspruch im Sinne von § 126 Abs. 3 BRRG einzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2001 - BVerwG 2 C 48.00 -, BVerwGE 114, 350 ).

    Angesichts dieser Begleitumstände ist nach dem objektiven Empfängerhorizont davon auszugehen, dass der Kläger damit Widerspruch auch gegen die Höhe seines kinderbezogenen Besoldungsbestandteils für sein drittes Kind eingelegt und sich gegen die Höhe seiner Besoldung gewandt hat, sodass die an einen Widerspruch im Sinne von § 126 Abs. 3 BRRG zu stellenden inhaltlichen Anforderungen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 -, BVerwGE 114, 350 ) als erfüllt anzusehen sind.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06
    Er betrifft somit auch die Zulässigkeit der Klage und ist damit geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 210 BGB a. F. bzw. § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB bis zu einer Entscheidung der Behörde hierüber zu hemmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.6.2006 - BVerwG 2 C 15.05 -, DVBl. 2006, 1382 unter Hinweis auf Urt. v. 29.8.1996 - BVerwG 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 ; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 204, Rn. 27).

    Denn ein Widerspruch gegen die Höhe des kinderbezogenen Besoldungsbestandteils verpflichtet den Dienstherrn, den Besoldungsanspruch hinsichtlich aller in Betracht kommender Anspruchsgrundlagen - und somit auch anhand des Art. 9 § 1 BBVAnpG - zu prüfen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.6.2006 - BVerwG 2 C 15.05 -, DVBl. 2006, 1382 ).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06
    Anders verhält es sich jedoch mit dem Schreiben des Klägers vom 15. April 1992, in dem er im Betreff "Besoldung/Kindergeld" angibt und im Text unter anderem auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (-2 BvL 1/86 -, BVerfGE 81, 363 ff.) betreffend die amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamter verweist.
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06
    Er betrifft somit auch die Zulässigkeit der Klage und ist damit geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 210 BGB a. F. bzw. § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB bis zu einer Entscheidung der Behörde hierüber zu hemmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.6.2006 - BVerwG 2 C 15.05 -, DVBl. 2006, 1382 unter Hinweis auf Urt. v. 29.8.1996 - BVerwG 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 ; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 204, Rn. 27).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2008 - 5 LA 200/07 - BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.01.2009 - 5 LA 98/06
    Zwar ist bei der Ermittlung des Inhalts einer nach ihrem Wortlaut eindeutigen Erklärung nach Maßgabe von § 133 BGB analog weiter zu prüfen, ob ihr nicht nach ihrem Zweck und den sonstigen erkennbaren Begleitumständen eine vom Wortlaut abweichende Bedeutung zukommt; es sind also stets der Sinn der Erklärung und ihre Begleitumstände einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.2005 - BVerwG 2 C 13.04 -, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 32 = NVwZ-RR 2005, 591, zitiert nach juris Langtext, Rn. 20).
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